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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines

BC verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Besteller diese zugrundegelegt hat und wir nach Eingang derselben nicht widersprochen haben. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, bevor durch den Besteller eine Leistung von BC veranlaßt wurde. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



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2.) Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus einem schriftlichen Einzelangebot nichts anderes ergibt. Arbeitszeiten sind in Angeboten Schätzwerte, die bei Nichtvorhersehbarem häufig und auch erheblich überschritten werden können. Werden vom Angebot abweichende Mengen geliefert, wird der tatsächliche Aufwand berechnet.



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3.1.) Aufträge

Aufträge des Kunden sind für diesen bindend. Ein Widerruf erfordert unsere Zustimmung. Für uns wird der Auftrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich oder fernschriftlich bestätigt haben. Bei sofortiger Lieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Bei Serviceeinsätzen dient der Servicebericht als Auftragsbestätigung.



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3.2.) Abrufaufträge

Liegen bei Abrufaufträgen zur Zeit der Auftragsbestätigung nicht alle Liefertermine fest, so gilt als abgemacht, daß das gesamte Auftragsvolumen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber abgenommen wird. Von dieser "Abrufauftragsregelung" abweichende Vereinbarungen werden mit der Auftragsbestätigung von uns schriftlich bestätigt.



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4.1.) Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt ab dem 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages erfüllt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse sind. Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrung oder Fällen höherer Gewalt bei uns oder einem Zulieferanten verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Vom Besteller gewünschte Abänderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die BC verlassen hat, die Versandbereitschaft bzw. die Verfügbarkeit zwecks Abholung mitgeteilt ist. BC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird. Jede Teillieferung bzw. Teilleistung gilt dann als selbstständige Leistung, die auch einzeln in Rechnung gestellt werden kann.
Sofern BC die Nichteinhaltung von Fristen und Termine zu vertreten hat und sich im Verzug befindet, hat der Besteller eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0.25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, BC hätte den Verzug grob fahrlässig herbeigeführt.



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4.2.) Annahmeverzug

Während des Annnahmeverzugs kann BC die Liefergegenstände bei sich oder bei Dritten auf Gefahr und Kosten des Bestellers einlagern. Lagerkosten werden in Höhe von 1% des Kaufpreises pro angefangenen Monat fällig. Bei Mehrkosten werden diese mit Nachweis bei dem Besteller eingefordert. Will der Besteller die Liefergegenstände auch nach einer gesetzten Frist nicht abnehmen, ist BC berechtigt, wahlweise 25% des Kaufpreises wegen Nichterfüllung einzufordern oder aber den effektiven Schaden in nachgewiesener Höhe (bspw. nach Verkauf des für den Besteller angefertigten Individual-Systems über eine Internet-Auktion).



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5.) Änderung der technischen Spezifikation

Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ohne gesonderte Mitteilung vor.



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6.) Preise, Versand

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise laut der zur Zeit gültigen Preisliste. Bei Nettopreisen ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Die Preis-und Rechnungsstellung erfolgt in EUR. Bei Kostenänderungen behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Die Versandkosten richten sich nach dem jeweiligen Gewicht der Ware. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Auslieferung auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Erstkundenbelieferung erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme. Der Spediteur ist kein Vertreiber und damit nicht zum Rücktransport heranzuziehen.



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7.) Zahlung

Unsere Rechnungen sind netto Kasse in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungstellung. Ein Skonto wird nur dann gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Zahlungen sind erfüllt, wenn BC über den vollen Betrag verfügen kann. Im Annahmeverzug ist der Gesamtbetrag unabhängig anderslautender Vereinbarungen sofort fällig. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz. Die Aufrechnung mit Forderungen sowie die Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen: ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Darüber hinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Besteller mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.



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8.) Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlung von Schecks oder Wechseln, die wir nicht ausdrücklich "an Erfüllungsstatt" angenommen haben, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung bestehen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder umgebildet, so sind wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebesweiter zu veräußern. Die Forderungen aus den Weiterverkäufen gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung auf uns über. Wir können jederzeit verlangen, daß der Besteller uns den Namen des Abnehmers bekannt gibt und sind berechtigt, den Abnehmer von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und bei Zahlungsverzug die Forderung direkt beim Abnehmer einzuziehen.



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8.1.) Unterlagen

An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.



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9.) Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und/oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang am Bestimmungsort uns gegenüber (nicht unseren Vertriebspartnern) schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Mängelrüge unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Mängel. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten als genehmigt. Zur Prüfung der Beanstandung ist der Besteller verpflichtet, uns auf Wunsch die beanstandete Ware bzw. deren Komponenten unverzüglich kostenfrei zuzusenden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Der Besteller hat das Recht bzw. BC die Pflicht zwei Nachbesserungsversuche auszuführen. Sollte nach dem zweiten Nachbesserungsversuch der gerügte Mangel nicht beseitigt worden sein, so hat der Besteller das uneingeschränkte Recht auf Wandlung.



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10.) Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Reparaturen

Die Haftung für Mängel wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften übernommen. Abweichungen für die Gewährleistungsübernahme gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Für private Verbraucher beträgt sie 24 Monate für Neuprodukte; bei anderen Nicht-Verbrauchern ist sie auf 12 Monate verürzt. 12 Monate ist die Gewährleistung bei Werkverträgen wie bspw. Reparaturen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Instandsetzung, Ersatz- oder Ersatzteillieferung, Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten oder Erteilung einer Gutschrift. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller einen etwa aufgetretenen Mangel nicht unverzüglich schriftlich geltend macht. Von einer vereinbarten Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/Geräte durch nicht autorisierte Personen vorgenommen werden. Insbesondere haften wir dann nicht für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern, und äußerlichen Einwirkungen. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Anzeigelampen, Sicherungen, Schalter und Druckknöpfe sind von der Gewährleistung ausgeschlossen sowie alle Schäden, die durch außergewöhnliche Belastung, wie Lichtbogen, elektrostatische und elektromagnetische Störfelder, Umwelteinflüssen und Betriebsbedingungen etc. hervorgerufen werden. Zur vereinbarten Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat. Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, gleich auf welchem Rechtsgrund Sie beruhen, sind ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzugs hat der Besteller, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Wird vor Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 6 der Geschäftsbedingungen wird verwiesen. Unfreie Sendungen jeder Art werden ohne unsere vorherige, schriftliche Einwilligung nicht angenommen. Die Gewährleistung wird grundsätzlich bei uns in der Hauptverwaltung oder der zuständigen Niederlassung erbracht. Soll die Reparaturleistung bzw. Instandsetzung aus Gewährleistungsansprüche auf Wunsch des Kunden in seinen Räumen bzw. der ursprünglichen Lieferanschrift erfolgen, so sind dafür die Fahrtkosten nach der jeweils gültigen Preisliste zu begleichen.
Weitergehende Herstellergarantien werden von BC an den Besteller durchgereicht. Bei gewerblichem Gebrauch kann die Herstellergarantie auf 12 Monate begrenzt sein.



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11) SoftwareInstallation: Haftung/Gewährleistung

Die Haftung für mittel- bzw. unmittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen. Insbesondere kann BC nicht für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter, sowie eventuell ausgebliebene Einsparungen herangezogen werden. Insbesondere ist der Vertragspartner für die Datensicherung selbst verantwortlich. Die Gewährleistung endet nach Abnahme des Systems bzw. der Installation. Als Abnahme gilt die unwidersprochene Inbetriebnahme des Programms. Eine Gewährleistung entfällt dann, wenn die Arbeitsergebnisse vom Vertragspartner oder Dritten geändert werden.



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12.) Hardware Wartung

Der Inhalt des jeweiligen Hardware-Wartungsvertrages ist verbindlich und gültig.



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13.) Datenhinweis

Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens.



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14.) Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht. Der Käufer ist verpflichtet, sich auch von dem Inhalt dieser Bedingungen und Vorschriften Kenntnis zu verschaffen. Er kann sich diesbezüglich nicht auf Unkenntnis berufen. Alle vorherigen AGB´s verlieren mit dieser Neufassung der AGB ihre Gültigkeit.



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15.) Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommen Interessen der Prtner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Bauer-Computer GmbH. Köln,den 01.06.2003



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